Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen – u. a. bei:
In der Regel Schüler:innen unter 25 Jahren, wenn die Familie folgende Leistungen bezieht:
(regionale Abweichungen möglich)
Wenn schulische Angebote nicht ausreichen und zusätzliche Lernförderung erforderlich ist:
Bedarf mit der Schule klären (kurze Bestätigung einholen).
Antrag/Anlage BuT bei Jobcenter/Behörde einreichen (bei Wohngeld/Kinderzuschlag meist separater Antrag; Lernförderung oft gesondert zu beantragen).
Nach Bewilligung: Gutschein oder Direktzahlung an den Anbieter.